Montag, 23. Juni 2008

"Entschuldigung, aber da schwimmt ein Stückchen Hypothek in meiner Suppe!"

oder auch: die Geheimnisse und Wunder der Enthaftung.

Damit man in Restaurants auch in Zukunft nie den erbosten und auch leicht erschrockenen Ausruf "Oh mein Gott, in meiner Suppe schwimmt eine Hypothek!" hören muss, hat der Gesetzgeber die wundervollen Regelungen der Enthaftung geschaffen.
Folgendes Laien-Beispiel: Wir haben ein Grundstück, und auf diesem Grundstück lastet eine Hypothek. Das ist in etwa so, als hätte jemand einen Eimer klebrige grüne Flüssigkeit darüber ausgeschüttet. Bedeutet: das ganze Grundstück ist grün und klebt, und die Flüssigkeit klebt am Haus, an den Bäumen und Büschen, an den Stäuchern und Ähren, an eventuellen Traktoren und so weiter und so fort. Alles klebt, was soviel bedeutet wie: alles haftet. Auf die Feinheiten gehe ich an dieser Stelle nicht ein (ist ja doch etwas komplizierter als es sich anhört).
Es haftet also nun auch zum Beispiel ein kleines unschuldiges Hühnchen. Und dieses Hühnchen, das der Bauer, dem das Grundstück gehört, nun verkauft, will veständlicherweise niemand haben, solange es grün und klebrig ist. Aus einem solchen Huhn kann man nur grüne und klebrige Filets schnitzen und die Suppe, die man daraus kocht, ist ebenfalls hypothekenverseucht.
Will niemand haben. Deshalb hat der Gesetzgeber uns einen Lappen zur Verfügung geschenkt, mit dem man das Hühnchen wieder sauberwischen - enthaften - kann. Dann kann B es auch wieder verkaufen, und ganz am Ende des langen und glücklichen Lebens des Huhnes hat auch niemand einen Grund, sich voller Ekel beim Kellner zu beschweren!


Fazit: Hypothekenrecht ist ganz einfach!

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