Bitte nicht füttern!Das also ist das schuldrechtliche Jungtier, dieser kleine frühliche Geselle hier. Zartrosa - weil jung -, nur mit wenig Fell gesegnet, und über und über paragraphisch gefleckt. Einen Rüssel zum Herumschnüffeln, arg kurze Beine, ein nicht allzu hübscher Schwanz - aber dafür kann es ja nun auch nichts. Ich bitte, zu beachten, dass es mit Paint erschaffen wurde!
Das Geheimnis des schuldrechlichen Jungtiers liegt in der heutigen Lehrveranstaltung in Zwangsversteigerung. Schuldrechtliche Jungtiere gibt es nämlich nur bei Grundschulden, niemals bei Hypotheken. Kurz gesagt, sind die schuldrechtlichen Jungtiere das fehlende Bindeglied zwischen Grundschuld und Forderung. Sie krallen sich mit den Hinterbeinen in die Forderung und mit den Zähnen in die Grundschuld und sorgen dafür, dass der Gläubiger mit der Grundschuld keine bösen Sachen anstellen darf. Der Name des schuldrechtlichen Jungtiers ist "Sicherungsabrede".
Dass es eigentlich Junktim heißt (der interessierte Leser möge googeln und wikipediaen), und es seine ganze Existenz nur einem kleinen Hörfehler einer Kommilitonin verdankt, spielen hier weiter keine Rolle.
Ich mag das Kleine.
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